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Mit Genussrechten profitieren Anleger vom Gewinn (Jahresüberschuss) eines Unternehmen mit einem aus dem investierten Betrag errechneten Anteil. Diese Investitionsart ist ähnlich einer unternehmerischen Beteiligung.
Das Genussrecht gewährt dem Anleger einen Anspruch auf Teilnahme am Gewinn (Jahresüberschuss) des Unternehmens mit einem aus dem investieren Betrag errechneten Anteil. Das gezeichnete Genussrechtskapital nimmt auch bis zur vollen Höhe mit dem errechneten Anteil an einem etwaigen Verlust (Jahresfehlbetrag) teil.
Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften erhalten alle über Invesdor vermittelten Genussrechte einen sogenannten qualifizierten Nachrang. Das bedeutet, dass Anleger dann keinen Anspruch auf Zahlung von Vergütungen (Anteil am Jahresüberschuss der Gesellschaft) oder Rückzahlung der investierten Summe haben, soweit und solange das Unternehmen ein negatives Eigenkapital aufweist oder dies einen Insolvenzgrund beim Unternehmen herbeiführen würde.
Wird während der Laufzeit des Darlehens ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet, so beommen Sie Ihre ausstehende Vergütungszahlung und die investierte Summe erst, nachdem alle anderen Gläubiger bedient wurden, deren Fordeurngen nicht entsprechend nachrangig sind, jedoch vor den Ansprüchen der Gesellschafter.
Das Genussrecht hat daher den Charakter einer unternehmerischen Beteiligung, wobei Genussrechte nur Gewinnrechte und keine Gesellschaftsrechte, wie etwa Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft einräumen.
Anleger müssen sich bewusst sein, dass das im schlimmsten Fall den Totalausfall des Investments mit sich bringen kann. Vor jeder Investition sollten Anleger genau überlegen, für die wahrscheinlich sie das Insolvenzrisiko für das Unternehmen einschätzen.
Die Gesellschafter des Unternehmens möchten zur Förderung des zukünftigen Wachstums Genussrechtkapital aufnehmen. Dafür sind sie bereit, einen bestimmten Prozentsatz des Jahresüberschusses, abhängig von dessen Höhe in den Vorjahren und den Planzahlen, an die zukünftigen Investoren abzutreten.
Beispiel: Für 1.000.000 Euro Genussrechtskapital erhalten die Investoren jedes Jahr 5 % des Jahresüberschusses des Unternehmens.
Nach Durchsicht der Dokumentation entscheiden Sie sich zu investieren und vom zukünftigen Wachstum des Unternehmens zu profitieren. Dazu wählen Sie wie gewohnt den Betrag aus und Sie sehen welcher prozentuelle Anteil des Jahresüberschusses Ihnen durch die Investition zusteht.
Beispiel: Für eine Investition in Höhe von 5.000 Euro erhalten Sie zukünftig jedes Jahr 0,025 % des Jahresüberschusses des Unternehmens.
Nachdem das Unternehmen den alljährlichen Jahresabschluss erstellt hat und der Jahresüberschuss feststeht, erhalten Sie Ihren Anteil direkt vom Unternehmen auf Ihr Konto.
Beispiel: Das Unternehmen hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.500.000 Euro erzielt. Durch Ihre Investition stehen Ihnen somit 625 Euro zu, welche Ihnen zum Auszahlungstag auf Ihr Konto überwiesen werden. Das entspricht einer Rendite von 12,5 %.
Das sogenannte Genussrechtskapital, das auf Invesdor angeboten wird, ist für Unternehmen echtes Eigenkapital, welches in ihrer Bilanz auch als solches ausgewiesen wird. Unternehmen nutzen diese Art der Finanzierung als innovativen Teil ihrer Finanzierungsstruktur. Diese langfristige, unbesicherte Finanzierung stärkt ihre Bilanzstruktur und bildet damit die Basis für weiteres Wachstum.
Im Unterschied zum Nachrangdarlehen mit einer festen Laufzeit, erhalten Sie als Genussrechtsinhaber keine festen Zinsen während der Laufzeit Ihres Genussrechtes. Anleger, die Unternehmen Genussrechtskapital zur Verfügung stellen, erhalten einen Anteil am Gewinn des Unternehmens und erwarten sich in der Regel eine durchschnittliche jährliche Rendite von rund 10 % und mehr. Da die Rendite vom Erfolg des Unternehmens abhängig ist, wird diese während der Laufzeit des Genussrechtes, je nach Höhe des jährlichen Gewinns, schwanken und kann damit für das jeweilige Wirtschaftsjahr des Unternehmens niedriger oder höher als die erwartete Durchschnittsrendite sein. In Jahren, in denen das Unternehmen keine Gewinne erzielt, nimmt das Genussrecht auch am Jahresverlust des Unternehmens, bis maximal in der Höhe des gewährten Genussrechtskapitals, teil. Eine Nachschussverpflichtung seitens des Genussrechtsinhabers besteht aber nicht. In zukünftigen Gewinnjahren wird ein möglicher früher angefallener Verlust vor der Ausschüttung einer Vergütung durch Gewinnanteile ausgeglichen.
Weitere Fragen und Antworten rund um Genussrechte finden Sie in unserem Support-Center.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:
E-Mail: service@invesdor.de
Telefon: +49 (0)30 364 285 707
Sebastian Kutschker
Senior Customer Success Manager
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