Wählen Sie, wie Sie unsere Website nutzen möchten:

Cookies helfen, Ihr Website-Erlebnis zu verbessern und sichere Dienste anzubieten. Einige Cookies sind essenziell für Sicherheits- und Login-Funktionen, andere ermöglichen eine einfachere Nutzung und komfortablen Support. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit widerrufen.

Umgang mit Interessenkonflikten bei Invesdor

Die die Oneplanetcrowd International B.V. ist Schwarmfinanzierungsdienstleisterin im Sinne der EU-VO 2020/1503 (“ECSP-VO”) und betreibt auf der Internetpräsenz der Invesdor INV AG ihre Schwarmfinanzierungsplattform.

Das Neutralitätsgebot wird durch die Oneplanetcrowd International B.V. gewahrt und interne Regelungen und Maßnahmen zur Einhaltung des Neutralitätsgebotes sowie auch zur Verhinderung von Interessenskonflikten wurden von dieser etabliert.

Diese Regelungen zielen darauf ab, die Entstehung von Interessenskonflikten von vornerein zu vermeiden und Beeinträchtigungen von Kundeninteressen zu verhindern, bzw. falls dies nicht möglich ist, angemessen abzumildern. Hierbei wird auch die Gruppenstruktur berücksichtigt, in welche die Oneplanetcrowd International B.V. eingebunden ist.

Interessenskonflikte

Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten

I. Vermeidung von Interessenskonflikten hinsichtlich potentieller Projektträger 

Die Oneplanetcrowd International B.V. geht keine Geschäftsbeziehungen mit Projektträgern ein, an denen die Oneplanetcrowd International B.V. beteiligt ist.

Auch folgende Personen werden nicht als Projektträger zugelassen:

  • Anteilseigner, welche direkt oder indirekt mindestens 20% der Kapitalanteile oder Stimmrechte an der Oneplanetcrowd International B.V. halten,
  • Mitarbeiter der Geschäftsleitung oder Beschäftigte der Oneplanetcrowd International B.V. oder Unternehmen der Invesdor-Gruppe,
  • Personen, welche durch Kontrollverhältnisse eng bzw. im Über-/ Unterordnungsverhältnis ähnlich einer Mutter-/ Tochtergesellschaftsbeziehung mit den genannten Anteilseignern oder den Mitarbeitern der Geschäftsleitung oder Beschäftigten der Oneplanetcrowd International B.V. verbunden sind. (Enge Verbindung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 35 lit. b der Richtlinie 2014/65/ EU (MiFID / Finanzmarktrichtlinie)

Die Oneplanetcrowd International B.V. hat insbesondere folgende juristische Personen als relevante Personen identifiziert, welche einen Interessenkonflikt auslösen:

  • Invesdor INV AG mit einer Beteiligung von 100 % an der Oneplanetcrowd International B.V.
  • Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R mit einer Beteiligung von mehr als 20 % an der Invesdor INV AG
  • Invesdor Services SPV 2 Oy mit einer Beteiligung von mehr als 20% an der Invesdor INV AG

Sofern für ein Finanzierungsprojekt auf der Plattform der Oneplanetcrowd International B.V. Zweckgesellschaften eingesetzt werden sollen, werden diese Regelungen entsprechend auf die Zweckgesellschaften angewendet, sodass keine Finanzierung mit Zweckgesellschaften angeboten wird, an welcher:

  • die Oneplanetcrowd International B.V. oder
  • Anteilseigner mit mehr als 20% der Gesellschaftsanteile an der Oneplanetcrowd International B.V.
  • Mitglieder der Geschäftsleitung der Oneplanetcrowd International B.V.
  • Beschäftigte der Oneplanetcrowd International B.V. oder
  • Unternehmen der Invesdor-Gruppe oder
  • durch Kontrollverhältnisse eng mit der der Oneplanetcrowd International B.V. verbundene Personen (Siehe Art. 4 Abs. 1 Nr. 35 lit. b Richtlinie 2014/65/EU) an der Zweckgesellschaft beteiligt sind. (Siehe Art. 8 Abs. 2 ECSP-VO)
     

II. Vermeidung von Interessenskonflikten hinsichtlich anlegender Personen  

Die Möglichkeit, in jegliche angebotene Schwarmfinanzierungsprojekte auf der Schwarmfinanzierungsplattform von der Oneplanetcrowd International B.V. zu investieren, besteht grundsätzlich uneingeschränkt auch für Anteilseigner, Mitglieder der Geschäftsleitung und Beschäftigte der Invesdor-Gruppe sowie auch eng mit der Invesdor-Gruppe verbundene Personen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 35 lit. b der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID).

Personen dieser Gruppen ist es jedoch nur möglich in angebotene Schwarmfinanzierungsprojekte zu investieren, sofern sie denselben automatisierten Investmentprozess mit denselben Regeln durchlaufen, der auch anderen Anlegenden der Plattform als alleinige Möglichkeit zur Investition in angebotene Schwarmfinanzierungsprojekte zur Verfügung steht. So wird sichergestellt, dass eine Anlage nur unter denselben Bedingungen wie bei anderen Anlegenden auf der Plattform möglich ist.

Durch den automatisierten Investmentprozess ist es Personen der benannten Gruppen auch nicht möglich, bevorzugten Zugang zu Schwarmfinanzierungsangeboten zu bekommen. Anlagen über die Plattform der Oneplanetcrowd International B.V. ohne Nutzung des automatisierten Investmentprozesses sind nicht möglich.

Sämtliche für eine Anlage relevanten Informationen zu angebotenen Schwarmfinanzierungsangeboten werden auf der Plattform und insbesondere im entsprechenden Anlagebasisinformationsblatt des Projektträgers veröffentlicht, womit für die betroffenen Personengruppen auch kein privilegierter Zugang zu Informationen über angebotene Schwarmfinanzierungsprojekte besteht.

Außerdem überwacht Invesdor, ob sich Interessenskonflikte aus weiteren, hier nicht genannten Umständen ergeben können und behandelt diese entsprechend.

III. Maßnahmen zur Vermeidung der Entstehung von Interessenskonflikten   

Um die Einhaltung der ausgeführten Regelungen zu gewährleisten, halten die Oneplanetcrowd International B.V sowie die weiteren Unternehmen der Invesdor Gruppe regelmäßige interne Schulungen mit ihren Mitarbeitern ab.

Mitarbeitende, welche am Due Diligence Prozess der Projektträger beteiligt sind, werden im Rahmen des Due Diligence Prozesses verpflichtet, eine mögliche Beteiligung der relevanten Personen am Projektträger (siehe Ziffer I.) zu prüfen und eine solche etwaige Beteiligung sofort zu melden. Sollte eine maßgebliche Beteiligung festgestellt werden, wird der jeweilige Projektträger nicht auf der Plattform zugelassen, so dass diesbezüglich kein Interessenskonflikt entstehen kann.

Soweit Mitarbeiter aufgrund ihres Tätigkeitsfeldes privilegierte Informationen (“Insider-Wissen”) über einen Projektträger gewinnen sollten, welche sonstigen Anlegern nicht durch die Informationen auf der Plattform und insbesondere dem Anlagebasisinformationsblatt des Projektträgers, zugänglich sind, sind diese Mitarbeiter ausnahmsweise von einem Investment in den jeweiligen Projektträger ausgeschlossen (siehe Ziffer II.). Im Rahmen der Schulungen werden alle Mitarbeiter der Invesdor Gruppe darüber in Kenntnis gesetzt, dass eigene Investments aufgrund privilegierter Informationen unzulässig sind und arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen können.

Die Oneplanetcrowd International B.V. stellt mit den hier ausgeführten Maßnahmen eine Gleichbehandlung der Anleger sicher und vermeidet damit jegliche positiven oder negativen Diskriminierungen.

Die genannten Regeln werden intern mindestens einmal jährlich bewertet überprüft. Sämtliche Prozesse und Regelungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten werden stets aktuell gehalten und den Kunden zusätzlich auf einem dauerhaften Datenträger im jeweiligen Anlegerportfolio zur Ansicht und zum Download bereitgestellt.

Durch die Veröffentlichung auf Webseite im Bereich Interessenkonflikte wird sichergestellt, dass Informationen zum Umgang mit Interessenkonflikten transparent und rechtzeitig offengelegt werden, sodass dieser im Entscheidungsprozess des Anlegenden angemessen berücksichtigt werden kann.

Download als PDF

In diesem Bereich können Sie sich die Informationen zum Umgang mit Interessenskonflikten auch als PDF herunterladen.

Umgang mit Interessenskonflikten

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an!

Kontakt


Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:
E-Mail: service@invesdor.de
Telefon: +49 (0)30 364 285 707

Ihr Ansprechpartner

Sebastian Kutschker

Senior Customer Success Manager

DE | EN

Folgen Sie uns


Unsere Profile in den sozialen Medien: