Wandelanleihen: Investieren Sie in Wachstum

Eine Wandelanleihe wird häufig eingesetzt, wenn die Bewertung eines Unternehmens unsicher ist oder noch nicht feststeht. Wie eine herkömmliche Anleihe wird sie jährlich verzinst, aber anstelle einer festen Rückzahlung wird sie in der Regel mit einem Abschlag in Aktien umgewandelt, wenn ein vordefiniertes Umwandlungsereignis eintritt.

Die wichtigsten Merkmale von Wandelanleihen

  • Eigenkapitalinstrument: Konzipiert, um in Aktien umgewandelt zu werden, anstatt eine festverzinsliche Anlage zu bleiben.
  • Anlegerentschädigung: Die Anleger erhalten Zinsen als Entschädigung für die Zeit, in der ihr Kapital investiert ist.
  • Umwandlungsereignisse: Können obligatorisch (automatisch ausgelöst) oder optional (nach Wahl des Anlegers) sein. Weitere Informationen finden Sie im KIIS (Key Investment Information Sheet) der jeweiligen Finanzierungsrunde.
  • Umwandlung des Kapitals: Bei der Umwandlung wird nur der ursprüngliche Kapitalbetrag, nicht aber die Zinseszinsen, in Aktien umgewandelt.
  • Rückzahlung bei Fälligkeit: Wenn keine Umwandlung erfolgt, werden der Kapitalbetrag und die aufgelaufenen Zinsen an die Anleger zurückgezahlt.

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Häufige Fragen rund um Wandelanleihen

Die Vergünstigungen bei Wandlung können bei Wandelanleihendurch zwei Wandlungsmechanismen geregelt werden: ermäßigter Aktienkurs oder vorbestimmte Anzahl an Aktien. Der Emittent legt in den vertraglichen Bestimmungen der Anleihe fest, welcher Mechanismus eintritt

  • Ermäßigter Aktienkurs: Der Emittent kann eine Ermäßigung des Aktienkurses anbieten, auf den der Anleihegläubiger dann bei der Umwandlung der Anleihe Anspruch hat (z.B. 25 % Ermäßigung des Aktienkurses zum Zeitpunkt der Umwandlung).
  • Vorbestimmte Anzahl an Aktien: Ein weiterer Mechanismus, den der Emittent anwenden kann, ist die Möglichkeit, dass der Anleihegläubiger eine vorbestimmte Anzahl an Aktien für seine Anleihe(n) zum Zeitpunkt ihrer Umwandlung erhält (z.B. Jede Anleihe wird in 10 Aktien umgewandelt).

Ja. Da es sich bei den Wandelanleihen um Wertpapiere handelt, sind diese grundsätzlich übertragbar. Die Wandelanleihen sind derzeit jedoch nicht an einer Börse handelbar und es besteht aktuell kein liquider Sekundärmarkt.

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