Unternehmensstruktur
Wo investieren Sie?
Investoren dieser Finanzierungsrunde beteiligen sich über eine sogenannte „Stichting Administratiekantoor“ (STAK) an STIL. Diese niederländische Stiftung wurde eingerichtet, um Hinterlegungsscheine für Aktien der STIL Group B.V. auszugeben. Diese Struktur ermöglicht es Investor*innen, eine wirtschaftliche Beteiligung am Unternehmen zu halten – inklusive finanzieller Teilhabe am Erfolg – ohne direkte Stimmrechte.
Unten sehen Sie das Organigramm von STIL, das die aktuelle Beziehung zwischen den Aktionären und die Position von STAK nach dieser Investitionsrunde zeigt.
Die STIL Group B.V. fungiert als strategische Holding und ist zu 100 % Eigentümerin der STIL B.V., in der sämtliche operativen Aktivitäten gebündelt sind – darunter Personal, Marketing, Vertrieb, Forschung und Entwicklung. Die aus Produktverkäufen erzielten Einnahmen der STIL B.V. werden gezielt in die Weiterentwicklung der Technologie, die Erschließung neuer Märkte und das Unternehmenswachstum reinvestiert. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte – etwa Patente oder regulatorische Zulassungen – werden direkt von der STIL Group B.V. getragen.
Health Innovation SEED Fund III B.V. ist ein Investor, der vom Venture-Capital-Fonds Health Innovations verwaltet wird. De Hersenstichting (Brain Foundation Netherlands) ist ein Inhaber von Optionsscheinen für Aktien von STIL Group B.V.
Investitionsschutz
Die Hinterlegungsscheine von STAK STIL sind an eine Vorzugsaktienklasse der STIL Group B.V. gebunden, die mit mehreren Schutzklauseln ausgestattet ist.
- Anti-Verwässerungsklausel (Broad-Based Weighted Average): Sollte eine zukünftige Finanzierungsrunde zu einer niedrigeren Bewertung stattfinden („Down-Round“), wird der Umwandlungspreis bestehender Hinterlegungsscheine angepasst – basierend auf einer breit angelegten gewichteten Durchschnittsformel. Dadurch bleibt der Anteil früher Investor*innen anteilig besser geschützt.
- Liquidationspräferenz (1x + 10 %): Im Fall eines Verkaufs oder einer Liquidation erhalten Inhaber*innen der Hinterlegungsscheine entweder ihr investiertes Kapital zuzüglich 10 % kumulierter Dividende pro Jahr zurück oder profitieren von einer anteiligen Ausschüttung auf Basis umgewandelter Stammaktien – je nachdem, welche Option vorteilhafter ist.
Diese Klauseln stellen sicher, dass die Anleger bei Down-Rounds oder wenn ein Ausstieg hinter den Erwartungen zurückbleibt, angemessen geschützt sind.